Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mietbedingungen - der Delta-Temp GmbH
I. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen unserer gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsbeziehungen mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen
Gesellschaften, die uns gegenüber in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachfolgenden
Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Anwendbarkeit
abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
II. Vertragsschluss
(1) Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz des Vertragsgegenstandes entsprechend den von uns schriftlich zur Verfügung gestellten Benutzungsanweisungen und/oder der von uns vorher geleisteten Benutzungseinweisung sowie für die elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702.
(2) Mündliche Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Die Änderung eines von uns bestätigten Auftrages bedarf zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Nachtragsbestätigung. Wir sind berechtigt, in der
Nachtragsbestätigung vereinbarte Lieferfristen und Termine abweichend zu bestimmen. Auch wenn
in der Nachtragsbestätigung nicht ausdrücklich erwähnt, sind wir berechtigt, Material- und
Änderungskosten, die durch die Auftragsänderung anfallen, gesondert zu berechnen.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen sowie Gewichts-, Maß- und Temperaturangaben,
die in unserer Auftragsbestätigung direkt oder durch Bezugnahme auf die Angebotsunterlagen
enthalten sind, stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Abweichungen sind nur erheblich,
soweit hierdurch der übliche oder vereinbarte Verwendungszweck der Mietsache beeinträchtigt
wird.III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise schließen Transport und Installation nicht ein. Die genannten Preise sind
Netto-Preise. Die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer trägt der Kunde. Basis der
genannten Wochenmietpreise ist eine 7-Tage Woche.
(2) Zahlungen sind sofort nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Unbeschadet
einer anders lautenden Bestimmung des Kunden werden Zahlungen zunächst auf
Kostenzinsen, dann auf Kosten, dann auf Zinsen auf die Hauptforderung und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet.
(3) Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu,
soweit die Gegenforderung nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt. Eine
Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder
rechtswirksam festgestellt sind.
(4) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und ohne Haftung für rechtliche
Vorlegung bzw. Protest angenommen. Kosten und Spesen der Diskontierung gehen zu
Lasten des Kunden.
IV. Fristen
(1) Die Vereinbarung verbindlicher oder unverbindlicher Termine bedarf der Schriftform. Die
Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt in jedem Fall die Erfüllung aller vom Kunden zu
bewirkenden Leistungen voraus.
(2) In Fällen höherer Gewalt, wie Krieg oder kriegsähnliche Zustände, behördliche Anordnungen
und Unruhen sowie bei unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, wie
Streik und rechtmäßige Aussperrung - auch in Drittbetrieben - sowie sonstige unvorhergesehene
und von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen, verlängern sich vereinbarte Termine um den
zur Behebung der Schwierigkeiten erforderlichen Zeitraum.
(3) Geraten wir mit einer Leistung aus einem von uns zu vertretenden Umstand in zeitlichen
Rückstand, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Halten wir die
Nachfrist aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes nicht ein, so ist der Kunde zum
Rücktritt bzw. zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe dieser Bedingungen geltend machen. Haben wir
wegen Verzugs für einen Schaden aufzukommen und liegt unsererseits nur leichte Fahrlässigkeit
vor, so ist der Anspruch der Höhe nach beschränkt auf 1/30 der Grundmonatsmiete für jeden
Kalendertag, höchstens jedoch auf die auf die gesamte Mietdauer anfallende Miete. Ist die
Mietdauer nicht bestimmt, so ist der Anspruch beschränkt auf die Miete, die bis zum
nächstmöglichen Kündigungstermin im Zeitpunkt des Verzugseintritts, anfallen würde. Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit.
V. Gewährleistung
(1) Ohne entsprechende Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr für die Einhaltung
besonderer öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen, die vom Kunden zu
beachten sind, insbesondere im Hinblick auf Lärm-, Geruchsbelästigung, Luftverschmutzung oder
Elektrosmog.
(2) Ohne besondere Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sich mit dem Einsatz
des Vertragsgegenstandes ein bestimmter Leistungserfolg, insbesondere eine bestimmte Raum-oder
Prozesstemperatur, erzielen lässt.
(3) Weist der Vertragsgegenstand einen Mangel auf, so leisten wir zunächst Gewähr durch
Nacherfüllung und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hat uns der
Kunde zur Mängelbeseitigung eine angemessene Nachfrist gesetzt und ist diese Frist erfolglos
verstrichen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur unter den unter VI. - Schadensersatz - genannten
Voraussetzungen geltend machen. Nur in dringenden Fällen und zur Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen lassen und den Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Hierüber hat uns der Kunde sofort zu unterrichten.
(4) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Kunde zu tragen, soweit sich die Aufwendungen
deshalb erhöhen, weil der Vertragsgegenstand nachträglich an einen anderen als dem ursprünglich
vereinbarten Verwendungsort gebracht wurde. Dies gilt auch, wenn der Vertragsgegenstand mit
unserer Zustimmung an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Verwendungsort gebracht
wurde.
(5) Ansprüche des Kunden auf Mietminderung, Schadens- und Aufwendungsersatz wegen eines
Mangels verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten. Für den Beginn der Verjährungsfrist
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Erleichterung der Verjährung gilt nicht beim arglistigen
Verschweigen eines Mangels und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie nicht für von uns zu vertretende Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei arglistig verschwiegenen
Mängeln.
VI. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich, ob sie auf Verletzung vertraglicher oder
außervertraglicher Pflichten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, sind ohne ein Verschulden oder bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht
- für Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Nichteinhaltung von Garantien;
- für Schaden aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist
die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
VII. Mietdauer
(1) Eine vereinbarte Mietdauer ist die Mindestmietzeit. Wenn keine Mietdauer vereinbart wird,
beträgt die Mindestmietzeit eine Woche. Das Mietverhältnis setzt sich über eine vereinbarte
Mietdauer hinaus auf unbestimmte Zeit fort, wenn es nicht drei Tage vor Ablauf gekündigt wird.
Ist die Mietzeit unbestimmt, kann das Mietverhältnis von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer
Frist von drei Tagen gekündigt werden.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des
Mietzinses in Verzug ist und den Mietzins trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt, in das
Vermögen des Kunden zwangsweise vollstreckt wird, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Kunden gestellt wird, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
VIII. Untervermietung
Der Vertragsgegenstand darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte
überlassen oder weitervermietet werden.
IX. Verwendungsort
Der Vertragsgegenstand darf ohne unsere vorherige Zustimmung nur an dem vereinbarten
Verwendungsort eingesetzt werden. Sofern ein Verwendungsort vorher nicht bestimmt wurde, gilt
als Verwendungsort der Ort, an dem der Vertragsgegenstand erstmalig eingesetzt wird. In diesem
Fall ist der Kunde verpflichtet uns den Verwendungsort unverzüglich mitzuteilen.
X. Notstand
Wir sind berechtigt, dem Kunden den Gebrauch des Vertragsgegenstandes zu entziehen, sofern der
Vertragsgegenstand zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren von Krankenhäuser, Altenheimen
oder ähnlichen Einrichtungen angefordert wird. In diesen Fällen haften wir nicht für die dem
Kunden durch die Entziehung des Vertragsgegenstandes entstehenden Schäden. Der Kunde ist für
die Zeit des Ertrages von der Pflicht zur Entrichtung der Miete befreit.
XI. Schutz vor Pfändungen
(1) Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum, insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht
durchsetzen können.
(2) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Wird
die Freigabe unseres Eigentums ohne Prozeß erreicht, sind auch die uns hierdurch entstandenen
Kosten bis zur Höhe der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung erstattungsfähigen Kosten
zu erstatten. Ebenso sind die Kosten der Rückschaffung des gepfändeten Gegenstandes zu
erstatten.
XII. Zugang
Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand in Absprache mit dem Kunden jederzeit zu
inspizieren, zu warten und zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Vertragsgegenstand
auszutauschen.
XIII. Sorgfaltspflicht des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz des Vertragsgegenstandes entsprechend den von uns schriftlich zur Verfügung gestellten Benutzungsanweisungen und/oder der von uns vorher geleisteten Benutzungseinweisung sowie für die elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß der Vertragsgegenstand nicht für Zwecke betrieben
wird, die außerhalb seiner Auslegungsleistung liegen oder die einen unangemessenen Verschleiß
des Vertragsgegenstandes wahrscheinlich machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Schmieröl- und Kühlmittelstand des Vertragsgegenstandes
täglich zu überprüfen und dafür zu sorgen, daß der für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Vertragsgegenstandes notwendige Schmieröl- und Kühlmittelstand eingehalten wird.
(4) Der Kunde hat sich über den Zustand des Vertragsgegenstandes informiert zu halten. Entdeckt
der Kunde Störungen oder Mängel am Vertragsgegenstand, so darf der Vertragsgegenstand nicht
weiter betrieben werden. Hierüber sind wir unverzüglich zu informieren. Betreibt der Kunde den
Vertragsgegenstand entgegen seiner Verpflichtung weiter oder zeigt er uns den Mangel oder die
Störung nicht unverzüglich an, so hat er uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
XIV. Heiz-, Schmier- und Kühlmittel
(1) Es dürfen nur die von uns vorgegebenen Heiz-, Schmier- und Kühlmittel verwendet werden.
(2) Für Schäden, die sich aus der Verwendung von Heiz-, Schmier- und Kühlmitteln ergeben, die
nicht den von uns vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, ist der Kunde verantwortlich.
XV. Rückgabe der Mietsache
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses im
ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransports trägt der Kunde.
(2) Gibt der Kunde den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück,
so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht berührt.
XVI. Diebstahl
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand gegen Diebstahl und Beschädigung zu
sichern. Wird der Vertragsgegenstand nicht innerhalb von geschlossen Räumen betrieben, hat der
Kunde Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Wegnahme des Vertragsgegenstandes
durch Dritte zu verhindern. Über die getroffenen Maßnahmen hat uns der Kunde zu informieren.
(2) Im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes hat uns der Kunde
unverzüglich hierüber zu unterrichten.
XVII. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand ausreichend gegen Diebstahl, Feuer- und
Wasserschäden zu versichern.
XVIII. Abtretung
Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
XIX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Die folgenden Bestimmungen über das anwendbare Recht (Absatz 2) und über den Gerichtsstand (Absatz 3) gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist das für uns zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
XX. Schlußbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.